Infos zum Solarpaket 1
Am 15.07.2024 fand ein Vortrag zum Solarpaket 1 im Aufenthaltsraum des Rathauses Gießen statt. Martin Bach und Lothar Balling von den Solarlotsen informierten über die Änderungen, die sich mit Inkrafttreten des Solarpaketes 1 ergeben haben. Sie können den Vortrag hier als PDF-Datei herunterladen.
Mit dem Solarpaket I der Bundesregierung wird der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen vereinfacht. Die Regelungen betreffen auch die Installation von Balkonkraftwerken und die Versorgung von Mehrfamilienhäusern mit PV-Strom.
Photovoltaik auf dem Balkon wird einfacher
Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke (BKW), dürfen in Zukunft leistungsfähiger sein. Die Wechselrichter dürfen bis zu 800 Watt (bisher 600 Watt) einspeisen, an einen Wechselrichter können Module mit bis zu 2.000 Watt Leistung angeschlossen werden. Allerdings ist im Moment umstritten, ob diese Regelung ab sofort gilt, oder ob dafür noch eine Änderung der VDE-Normen erforderlich ist.
Zum Zeitpunkt der Installation muss kein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut sein. Übergangsweise dürfen BKW jetzt mit einem alten Ferraris-Zähler genutzt werden. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
BKW können jetzt mit einem gewöhnlichen Schuko-Stecker angeschlossen werden, es ist kein sogenannter Wieland-Stecker mehr erforderlich
Daneben wurde bereits zum 1. April die Registrierung von BKW vereinfacht. Seitdem muss ein BKW nur noch beim Marktstammregister angemeldet werden und die Eingabe ist auf wenige Daten beschränkt (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR). Die früher erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
Mehrfamilienhäuser gemeinschaftlich mit Solarstrom versorgen
Es wurde das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit können Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von PV-Anlagen (einschließlich Batteriespeichern) einfacher nutzen, der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt. Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt und zum Teil vereinfacht.
Balkonkraftwerke werden „privilegierte Maßnahme“
Ergänzend zu den Änderungen im Solarpaket ist vom Bundestag beschlossen worden, dass die Installation von Balkonkraftwerken als sogenannte „privilegierte Maßnahme“ von baulichen Veränderungen in das Wohneigentumsgesetz und voraussichtlich auch in das Mietrecht aufgenommen wird. Damit können Wohnungseigentümer*innen von ihrer WEG-Gemeinschaft und ebenso Wohnungsmieter*innen von ihrer Vermieter*in in Zukunft die Gestattung der Installation eines BKW verlangen (die endgültige Verabschiedung der Gesetzesänderung wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause erfolgen).
(Stand: 07.07.2024)